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Biozid

Die Verordnung über Biozidprodukte (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die aufgrund der Aktivität der in ihnen enthaltenen Wirkstoffe zum Schutz von Mensch, Tier, Material oder Erzeugnissen vor Schadorganismen, wie Schädlingen oder Bakterien, eingesetzt werden.

In Bezug auf diese Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012) möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick verschaffen, dass auch Sie wissen, was genau ein Biozid ist und vor allem welche Hauptgruppen es überhaupt gibt.